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Trainingsvereinbarung

Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen alters­angemessenen) Impfschutz verfü­gen.

 

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversiche­rung abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Jeder Teilnehmer ist  ver­pflichtet, die Police vor Unterrichtsantritt vorzulegen.

 

Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstun­den bar, ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen.

 

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss min­des­tens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.

 

Der Trainer behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.

 

Anfahrten werden nach zeitlichem Aufwand und gefahrenen Kilometern berechnet.

 

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem Teilnehmer abhängt.

 

Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schä­den. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde. Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

Eine Trainingseinheit umfasst 45 Minuten.

 

Soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners verletzt werden, haftet Frau Altrogge nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer verpflichten sich, Begleitpersonen über diesen Haftungsaus­schluss zu informieren.

 

Die Teilnahme an den Unterrichtstunden, der Besuch von Seminaren bzw. sonstiger Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, berührt dies die übrigen Regelungen der Vereinbarung nicht.

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